§ 1 Vertragsgegenstand

Regelungsinhalt der AGBs ist der in der zwischen SL mehr buffet GmbH & Co.KG (im folgenden SL mehr buffet) und dem Kunden (im folgenden Kunde) Auftragsbestätigung  aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch SL mehr buffet GmbH & Co. KG.

 

§ 2 Auftragserteilung durch den Kunden

(1) Der Kunde bestellt die durch eine Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SL mehr buffet.

 

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die definitive und der Abrechnung zugrunde liegende Gästezahl bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn der SL mehr buffet  schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

 

(3) Diese Angaben zur Gästezahl sowie die im Auftrag enthaltenen Leistungen gelten als garantierter und der Rechnung zugrunde zu legender Mindestvertragsinhalt, der bei der Endabrechnung berücksichtigt wird.

 

(4) Erfolgen nach Ablauf der 10-Tages-Frist (b. z. w. während der Veranstaltung) weitere Bestellungen von Speisen, Getränken und weiteren Leistungen b. z. w. erhöht sich die Personenzahl, so ändert SL mehr buffet, die Auftragsbestätigung sofern die vom Kunden gewünschte Bestellung noch umsetzbar ist.

 

§ 3 Sonstige Leistungen

(1) Soweit SL mehr buffet Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Dekorationen,Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten etc.), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall und nach gesonderter Vereinbarung durch SL mehr buffet übernommen werden, ohne dass SL mehr buffet hierdurch eine Haftung für die bereitgestellten Leistungen übernimmt.

 

(2) Angebote der SL mehr buffet sind nach Erhalt 21 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 4 Leistungsumfang

(1) Das SL mehr buffet-Personal nimmt „keine“ Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vor.

 

(2) Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein SL mehr buffet weisungsbefugt.

 

§ 5 Leistungshindernisse

Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von SL mehr buffet liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment Ausstattungen entstehen, ist SL mehr buffet berechtigt und in Absprache mit dem Kunden insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.

 

§ 6 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte iSv § 278 und 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind, entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen (Exkulpation von Auswahlverschulden).

 

(2) Der Kunde stellt SL mehr buffet von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen frei soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind. Hiervon mitumfasst sind ebenfalls etwaige behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammengang mit der Veranstaltung gegen die SL mehr buffet als Betreiberin der Räumlichkeiten verhängt werden können.

 

§ 7 Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Die Reklamation falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.

 

§ 8 Stornierungen / Rücktritt

(1) Erfolgt vom Kunden ein Vertragsrücktritt aus einem seitens der SL mehr buffet nicht zu vertretenden Grund, berechnet die SL mehr buffet nachfolgende Stornopauschalen :

  • 100 – 30 Tage vor VA-Beginn: 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • 29 – 11 Tage vor VA-Beginn:   60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • 10 - 0 Tage vor VA-Beginn:     80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

 

Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Auftragsbestätigung der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Vorableistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

 

(2) Die SL mehr buffet ist berechtigt aus besonders wichtigem und von SL mehr buffet nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

 

  • die von SL mehr buffet geforderte Vorauszahlung (§ 9) trotz einmaliger Mahnung nicht spätestens 7 Werktage vor   Veranstaltungsdatum auf dem durch SL mehr buffet angegebene Konto eingegangen ist,
  • Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden,
  • SL mehr buffet begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen von SL mehr buffet die Sicherheit oder das Ansehen von SL mehr buffet und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

(3) Macht SL mehr buffet vom diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den Stornoregelungen (§ 8). Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

§ 9 Deposit / Abrechnung

(1) Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 3.000,- kann  SL mehr buffet 75% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Vorauszahlung berechnen. Dieses Vorauszahlung wird mit gesonderter Rechnung angefordert und ist mit dem dort vereinbartem Datum an die SL mehr buffet zu zahlen. Dieses Vorauszahlung wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.

 

(2) Die Leistungen von SL mehr buffet werden zu den in der Auftragsbestätigung  genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, nach Verbrauch oder Pauschalen. Etwaige veränderte Personenzahlen, nachträglich bestellte Lieferungen und Leistungen werden gemäß §§ 2, 3 berücksichtigt und abgerechnet.

 

(3) Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt. Speziell auf Kundenwunsch und entsprechend der Auftragsbestätigung für die Veranstaltung speziell zugekauften Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden zu 100 % in Rechnung gestellt. Etwaige Reste dieser speziell auf Kundenwunsch bestellten und angebotenen Speisen, Getränke und Equipment können vom Kunden nach Veranstaltungsende mitgenommen werden.

 

(4) Abrechnungen ab einem Auftragswert von EUR 250,00 netto erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt SL mehr buffet vorbehalten.

 

 (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder von SL mehr buffet anerkannt sind.

 

§ 10 Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt

(1) Die von SL mehr buffet gelieferten Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.

 

(2) Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der SL mehr buffet.

 

§ 11 Gewährleistung / Haftung

(1) SL mehr buffet übernimmt keine Haftung für den Verlust der vom Kunden oder dessen Gästen oder Verrichtungs- / Erfüllungsgehilfen eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände.

 

(2) SL mehr buffet ist nicht eintrittspflichtig für etwaige Schäden, die durch von ihr veranlassten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken zur Einschränkungen, Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung von Behörden oder der SL mehr buffet haftet SL mehr buffet nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.

 

(3) Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung der SL mehr buffet für anfängliche Mängel der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.

 

(4) Sollten die Leistungen von SL mehr buffet wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. SL mehr buffet ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.

 

(5) Die Haftung der SL mehr buffet ist für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.

 

(6) Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile ist die Schadenersatzpflicht der SL mehr buffet für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

 

(7) Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SL mehr buffet.

 

(8) Dritte, insbesondere Gäste, Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen des Kunden können aus dem Vertrag keine Rechte gegen SL mehr buffet ableiten. Soweit SL mehr buffet oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach der Auftragsbestätigung oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde SL mehr buffet von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

 

(9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, im Falle der ausdrücklichen Zusicherung von Eigenschaften und in Fällen in denen SL mehr buffet als Grundstücksbesitzer gemäß § 836 BGB zwingend haftet. Im Übrigen ist die Anwendung von § 831 S. 2 BGB. (Exkulpation vom Auswahlverschulden) auf die SL mehr buffet ausgeschlossen.

 

§ 12 Gesamthaftung

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber SL mehr buffet ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, so gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen der SL mehr buffet.

 

§ 13 GEMA, Künstler, Verkehrssicherungspflicht, sonstige Genehmigungen

 (1) Für alle durch den Kunden oder in dessen Auftrag durch SL mehr buffet beauftragten Künstler ist die Entrichtung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse, die Entrichtung der Einkommen- und Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (inländische) Künstler ebenfalls alleinige Sache des Kunden.

 

 (2) Der Kunde hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse etc. rechtzeitig auf seine Kosten einzuholen.

 

(3) SL mehr buffet ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen Veranstaltungsformaten auf dem Veranstaltungsgelände Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann in Absprache mit SL mehr buffet eine abweichende Regelung getroffen werden.

 

§ 14 Preise / Auftragsannahme

(1) Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 

(2) Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Auftragsbestätigung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich die SL mehr buffet das Recht vor, eine Preisänderungen bzw. -anpassungen vorzunehmen. Sofern sich der Gesamtnettoangebotspreis um mehr als 10% erhöht steht dem Kunden / Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, welches unverzüglich, spätestens aber am dritten Tag nach Erhalt des korrigierten Veranstaltungspreises schriftlich gegenüber SL mehr buffet ausgeübt werden muss. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SL mehr buffet. Anderenfalls gilt der erhöhte Preis als vom Kunden angenommen und vereinbart.

 

(3) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

 

(4) Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.

 

§ 15 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

 

(2) Sollte die Auftragsbestätigung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

 

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

(2) Sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Mainz als Gerichtsstand vereinbart.

einen allgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SL mehr buffet GmbH & Co. KG